



Die Essenszuschuss foodCARD von yourbenefit® ist eine digitale und wiederaufladbare Sachbezugskarte mit Bezahl-App, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, bei allen freigeschalteten MasterCard-Akzeptanzstellen* den Essenszuschuss einfach und ohne Belegscannung einzulösen.
*Restaurants, Fast-Food, Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Metzgereien und Lieferdiensten
Steuerfreier Essenszuschuss
Sogenannte Essenszuschüsse bieten Unternehmen aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ein ideales Mittel, um Mitarbeitenden schmackhaft zu motivieren, wertzuschätzen und zu fördern. Monatlich bis zu 112,50 € (15 x 7,50 €) steuerfrei.

Finanzbehördlich bestätigt!
Die Essenszuschuss foodCARD erfüllt die steuerrechtlichen Essenszuschuss-Vorgaben gemäß des § 8 Absatz 2 Satz 6 EStG und der R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR.


Wie setzt sich der Essenszuschusszusammen?
Der Essenszuschuss kann mit der yourbenefit®foodCARD auch komplett steuerfrei gewährt werden, wenn das Mittagsessen mindestens 11,90 € kostet. Wie genau sich der Essenszuschuss zusammensetzt, zeigt unsere Grafik.

Mitarbeitermotivation stärken und gleichzeitig Lohnkostensparen
Der Essenszuschuss ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber bis zu 1.350,- € pro Jahr steueroptimiert zu bezuschussen. Was dieses im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung bedeutet, sehen Sie in unserem Beispiel.

Maximale Freiheit – foodCARD Essenszuschuss überall nutzen
Mit der digitalen Essenszuschuss foodCARD von yourbenefit® und der Bezahl-App sind Ihre Mitarbeitenden nicht auf bestimmte eigene Anbieter-Akzeptanzstellen beschränkt sondern können Ihren gewährten Essenszuschuss bei allen Restaurants, Fast-Food, Cafés, Bäckereien, Metzgereien und Lieferdiensten die MasterCard akzeptieren einlösen.




Essenszuschuss ganz ohne Aufwand für HR
Die Verwaltung erfolgt aus dem verwaltungsarmen Kartenprotal. Die Aufladungen können als Einzel- oder Sammelüberweisung oder noch einfacher und automatisch aus dem Lohnprogramm durchgeführt werden. Jeden Monat erhält der Arbeitgeber im Kartenprotal die jeweilige Essenszuschuss-Lohndatei mit sämtlichen steuerrechtlichen Daten bereitgestellt und spielt diese einfach ins DATEV-Lohnprogramm ein.

So einfach funktioniert der Essenszuschuss mit der foodCARD




Haben Sie noch offene Fragen?
Für Mitarbeitende
Das Essenszuschuss-Guthaben von max. 112,50 € pro Monat wird Ihnen vom Arbeitgeber auf Ihre Essenszuschuss foodCARD automatisch aufgeladen. Im darauffolgenden Monat lädt Ihr Arbeitgeber dann immer den Differenzbetrag vom Vormonat zum max. Betrag von 112,50 € auf.
Nein, Sie müssen mit unserer digitalen Essenzuschuss foodCARD und unserer Bezahl-App (VimPay) keine Rechnungsbelege mehr in einer Beleg-App einscannen oder als Nachweis aufbewahren. Am Monatsende erhält Ihr Arbeitgeber automatisch aus dem Essenzuschuss-Kartenportal die jeweilige Abrechnungsdatei mit den betreffenden steuerrelevanten Lohnparameter (täglicher steuerfreier Zuschuss, pauschalversteuerter Zuschuss, Mitarbeiter-Eigenanteil) zur Verfügung gestellt.
Ihr Essenszuschuss-Guthaben auf Ihrer digitalen foodCARD können Sie einfach mit Ihrer
Bezahl-App (VimPay) bei den folgenden MasterCard-Akzeptanzpartner in ganz Deutschland
einlösen:
• Restaurants
• Gaststätten
• Fast-Food
• Cafés
• Bäckereien
• Metzgereien
• Lieferdiensten
Nein, für Mitarbeitende ist die Nutzung der digitalen Essenszuschuss foodCARD und auch die Bezahl-App (VimPay) kostenfrei. Die Kosten für die digitale Essenszuschuss foodCARD und für die Aufladegebühren trägt Ihr Arbeitgeber.
Sie erhalten die Essenszuschuss foodCARD entweder als physische oder als digitale Karte. Dazu erhalten Sie die kostenfreie Bezahl-App (VimPay). Beides wird Ihnen von unserem deutschen Katenherausgeber und BaFin-regulierten E-Geld-Institut PayCenter zur Verfügung gestellt. Sie laden sich die Bezahl-App (VimPay) von den jeweiligen betreffenden App-Stores kostenfrei auf Ihr Smartphone herunter. Dann hinterlegen Sie mit wenigen Klicks Ihre Essenszuschuss foodCARD digital/virtuell in die Bezahl-App.
Wenn Sie die Essenszuschuss foodCARD virtuell in der Bezahl-App (VimPay) eigereichtet haben, weiß die App das Ihr Arbeitgeber das Essenszuschuss-Guthaben von mtl. 112,50 € (15 x 7,50 €) aufgeladen hat, aber täglich nur 7,50 € über die Essenszuschuss foodCARD zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Für den übersteigenden Betrag des täglich festgelegten Essenszuschusses von 7,50 € richten Sie einfach eine kostenfreie private VimPayCARD digital in der Bezahl-App ein. Damit die Zuzahlung des übersteigenden Betrages automatisch erfolgt, stellen Sie einfach auf der privaten VimPayCARD privates Geld bereit.
Bezahlen Sie nun den Rechnungsbetrag z.B. von 10,90 € mit der foodCARD in der Bezahl-App im Restaurant, holt sich die foodCARD automatisch den übersteigenden Betrag von 3,40 € (10,90 € - 7,50 €) von Ihrer in der Bezahl-App hinterlegten digitalen privaten VimPayCARD. Damit bezahlen Sie ganz einfach den kompletten Rechnungsbetrag steuerkonform mit der VimPay-Bezahl-App.
Die steuerrechtlichen Vorgaben für die Gewährung des Essenszuschuss sind auf Mahlzeiten zum zeitnahen Verbrauch in den Arbeitspausen festgelegt. Es dürfen also nur Food-Artikel (Lebensmitteln, warme/kalte Speisen und alkoholfreie Getränke) mit der Essenzuschuss foodCARD eingekauft/bezahlt werden. Andere Artikel wie Tabak oder Alkohol sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Deshalb ist die Essenszuschuss foodCARD steuerrechtlich nur bei allen Restaurants, Fast-Food, Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdienste die MasterCard als Akzeptanzpartner akzeptieren deutschlandweit zur Bezahlung freigeschaltet.
Die Lohnsteuerrichtlinien zum Essenszuschuss werden gemäß § 8 Absatz 2 Satz 6 EStG und R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR steuerrechtlich vorgegeben.
Die Essenszuschuss foodCARD erfüllt diese steuerrechtlichen Vorgaben. Dieses wurde auch durch finanzbehördliche Anrufungsauskunft nach § 42e EStG bestätigt.
Bei technischen Problemen oder Verlust der Essenszuschuss foodCARD oder bei der Bezahl-App (VimPay) wenden Sie sich direkt an den Kartenherausgeber und Systememittent der Firma PayCenter GmbH unter der Hotline.: 08161-4060-420 oder Fax: 08161-4060-333 oder auch per Email: sachbezugskarte@paycenter.de
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitenden durch den steuerfreien Essenszuschuss, auch bekannt als Verpflegungszuschuss, finanzielle Unterstützung beim Mittagsessen an Arbeitstagen bieten. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, diesen Zuschuss sowohl in der internen Kantine als auch außerhalb des Unternehmens in nicht betrieblichen Einrichtungen zu nutzen.
Um den Zuschuss zu ermöglichen, können Arbeitgeber entweder nicht mehr zeitgemäße Papier-Essensmarken ausgeben, oder umständliche und teils fehlerhafte teure Essens-Belegscann-Apps anbieten.
Unsere moderne und finanzbehördlich bestätige Essenszuschuss Lösung die digitalefoodCARD mit der Bezahl-App (VimPay) erleichtert den Einsatz des Essenszuschuss im Unternehmen erheblich, da die Mitarbeitenden keine Belege mehr zusätzlich über eine App einscannen müssen und Sie als Arbeitgeber keine Belegnachweispflicht und dadurch einen minimalen Aufwand haben.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Zuschuss zum Mittagsessen steuerbegünstig über den Sachbezugswert für Verpflegung abzurechnen. Sachbezugswerte sind geldwerte Vorteile, die den Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und nicht in Form von Geldleistung erfolgen.
Für Verpflegung beträgt der Sachbezugswert im Jahr 2025 4,40 € pro arbeitstägliches Mittagsessen
oder Abendessen. Zur Vereinfachung der monatlichen Arbeitstage gewährt der Gesetzgeber
eine pauschale Essenszuschuss-Anrechnung von monatlich 15 Arbeitstagen. Arbeitgeber
können den Sachbezugswert für Verpflegung steuerfrei um max. 3,10 € aufstocken. Somit
setzt sich der Essenszuschuss für Mitarbeitenden aus zwei Teilen zusammen:
● Sachbezugswert: 4,40 € (mit 25% Pauschalversteuerung, eventuell auch steuerfrei)
● Maximale steuerfreie Aufstockung: 3,10 €
Somit darf pro Mitarbeitenden pro Arbeitstag 7,50 € (15x 7,50 € = 112,50 € pro Monat) steueroptimiert gewährt werden.
Der Zuschuss fürs Mittagsessen ist unter Einhaltung der Grenzen und steuerrechtlichen Regeln für Mitarbeitenden steuerfrei. Der Essenszuschuss bleibt 2025 auch für Arbeitgeber steuerfrei, wenn die Mitarbeitenden einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts (Sachbezug Mittagsessen 4,40 €) oder mehr auf die Kosten der Mahlzeit leisten. Zahlt der Arbeitgeber den maximalen Zuschuss von 7,50 € aus, bleibt der Essenszuschuss für Mahlzeiten somit ab 11,90 € steuerfrei. Die Grenze von 11,90 € für den steuerfreien Essenszuschuss berechnet sich wie folgt: 7,50 € + 4,40 €.
Generell kann der Essenszuschuss für jeden Mitarbeitenden eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudenten, Auszubildenden und Mini-Jobber.
Wenn die Kantine bereits Mittagsessen bezuschusst, darf der Essenszuschuss nicht zusätzlich zum Kantinenzuschuss gewährt werden. Mitarbeitende die keinen Zugang zur Kantine haben, weil sie sich z.B. an einem anderen Standort ohne Kantine befinden, können dafür den Essenszuschuss über die foodCARD nutzen.
Da Benefits wie z.B. der klassische Sachbezug (mtl. 50,- Euro), Dienstrad-Leasing, Radelbonus, oder der Erholungszuschuss unter anderen steuerlichen Regelungen fallen, können diese problemlos auch parallel zum steuerfreien Essenszuschuss angeboten und gewährt werden. Dies hat keine nachteilige Auswirkung auf die Steuervorteile des Essenszuschusses.
Die Essenszuschuss foodCARD wurde von yourbenefit® entwickelt, um das Thema Mitarbeiter- Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie bei der Ersteinrichtung. Nach Einreichung der Vertragsunterlagen und der Erstellung Ihres foodCARD Karten-Layouts durch yourbenefit® erhalten Sie Ihren Kartenportal Adminzugang von unserem Kartenherausgeber/E-Geld-Institut. Über das Kartenportal können Sie alle Ihre foodCARDs einfach und digital verwalten, sowie neue Karten mit wenige Klicks anlegen und bestellen.
Die Aufladungen auf die Essenszuschuss foodCARD können mit einer speziellen jeweiligen IBAN- Aufladekontonummer per Einzelüberweisung oder über Sammelüberweisung aus dem Kartenportal oder noch einfacher und automatisch aus dem Lohnprogramm durchgeführt werden.
Bei der Aufladung aus dem Lohnprogramm wird die jeweilige IBAN-Aufladekontonummer der foodCARD einfach im Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeitenden mit der betreffenden Lohnart und dem Aufladebetrag hinterlegt. Dadurch wird die foodCARD automatisch mit der Auslösung der Lohn- und Gehaltszahlung aufgeladen.
Unser Kartenherausgeber/E-Geld-Institut übernimmt folgend Aufgaben für Ihre Lohnbuchhaltung:
• Monatliche Auswertung aller steuerrelevanten Essenszuschussparameter
• Erstellung der rechtskonformen Auswertungs-Datei für die Lohnbuchhaltung
• Monatliche Bereitstellung der Lohndatei im Kartenprotalbereich Report
• Regelmäßige Überprüfung der steuerrechtlichen Anforderungen zum Essenszuschuss
Ihre Lohnbuchhaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält monatlich eine detaillierte Essenszuschuss Import-Datei aus dem Kartenprotal bereitgestellt, diese wird dann einfach ins gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV) eingespielt. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnbuchhaltung an.
Für Sie als Arbeitgeber fallen keine Setup-Kosten wie bei Mitbewerbern an. yourbenefit® hat eine klare und transparente Preisgestaltung.
• Einmaliges Karten-Layout (Firmen-Logo Kartenvorderseite) pro Firma: 69,- € + MWST
• Einmaliger Kartenpreis (physische Karte) pro Karte/Mitarbeitenden: 12,- €* ohne MWST
• Einmaliger Kartenpreis (digitale Karte) pro Karte/Mitarbeitenden: 6,- € ohne MWST
• Pauschale Aufladegebühr, pro Ladung/Karte/Mitarbeitenden: 4,50 €** ohne MWST
• * Einmalige Kartenpreise je nach Anzahl Karten, Staffelkonditionen möglich
• ** pauschale Aufladegebühr je nach Anzahl der Aufladungen, Staffelkonditionen möglich
• Die yourbenefit® foodCARD hat eine Kartengültigkeit von 5 Jahre
• Zusätzlich kostenfrei: preisgekrönte Bezahl-App VimPay (Google/Apple-Pay kompatibel)
• Zusätzlich kostenfrei: Versand der Karten, an Mitarbeitende / Sammellieferung an Firma
• Zusätzlich kostenfrei: Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl
• Zusätzlich kostenfrei: Mitarbeiter-Flyer, Handhabung foodCARD mit Bezahl-App VimPay
Mit dieser einfachen und transparenten Preisgestaltung können wir als einer der marktführenden Benefit-Spezialisten unseren Benefit-Kunden eine Best-Preis-Garantie gewähren, mit minimalem Verwaltungsaufwand und ohne Belegnachweispflicht und zusätzlichen teuren Essenszuschuss Belegscann-Apps.
Die Essenszuschuss foodCARD ist eine einfache Möglichkeit. Um Ihren Mitarbeitenden mehr Wertschätzung entgegenzubringen, sie an Ihr Unternehmen zu binden und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Indem Ihre Mitarbeitenden diesen Benefit im Arbeitsalltag nahezu täglich nutzen können, wird das Gefühl der Anerkennung und Wertschätzung verstärkt.
Selbst Mitarbeitende im Homeoffice kommen dabei nicht zu kurz. Durch die einfache und problemlose Nutzung in allen Restaurants, Fast-Food, Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Metzgereien und Lieferdiensten über das deutschlandweite MasterCard-Akzeptanznetzwerk wird auch den Mitarbeitenden im Homeoffice die nötige Aufmerksamkeit zuteil.


