Essenszuschuss für Mitarbeitende
Mehr Netto vom Brutto mit der foodCARD:
Bis zu 1.381 € steuerfrei pro Mitarbeiter
Entdecken Sie Deutschlands beliebtesten Mitarbeiter-Benefit als volldigitales Motivations-Tool.
Schluss mit der Zettelwirtschaft!


Die digitale foodCARD: Essenszuschuss ohne Beleg-Chaos
Bieten Sie ihrem Team bis zu 115,05 € monatlich steuerfrei - ein wertschätzender Benefit, der direkt im Portemonnaie ankommt.
Einsetzbar: Restaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdienste, Fast-Food.
Maximal steuerfrei: Bis zu 15 x 7,67 € pro Monat (115,05 € gesamt).
Voll digital: Einfache Bezahlung per App oder MasterCard.
So einfach funktioniert die foodCARD





Keine Belege, kein Papierkram - so läuft die Abrechnung:
Alle Zahlungen mit der Essensgeldkarte werden automatisch gesammelt
Im Anschluss werden Ihre Zahlungen an Ihren Arbeitgeber übermittelt
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt mit der Lohnabrechnung des Folgemonats
Das Sammeln bzw. das Einreichen von Belegen ist nicht nötig
Ihre Vorteile mit der foodCARD
Bezahlen statt scannen
Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern müssen Ihre Mitarbeitenden bei uns keine Belege scannen oder mühsam per App hochladen. Einfach mit der Karte oder der App bezahlen - fertig!
Alles in einer Hand
Es ist keine zusätzliche Drittanbieter-App für den Essenzuschuss erforderlich. Die Bezahlung und Verwaltung laufen nahtlos über unser System.
MasterCard® Netzwerk
Ihre Mitarbeitenden sind nicht an Partner Restaurants gebunden. Die foodCARD funktioniert deutschlandweit bei allen MasterCard® Akzeptanzstellen zur Bezahlung von Essen und Speisen.
Vom Finanzamt bestätigt
Unsere Lösung ist offiziell vom Finanzamt bestätigt: die Pflicht zum Einzelbelegnachweis durch den Arbeitgeber entfällt komplett. Das ist echte Rechtssicherheit!
DATEV-ready
Am Monatsende liefert die foodCARD eine digitale Datei für Ihr Lohnprogramm, die komplett DATEV-kompatibel ist. Ein Klick und Ihre Abrechnung steht.
Verwaltungsarm
Wir haben den Prozess so optimiert, das die Personalabteilung und die Lohnbuchhaltung so gut wie keinen Aufwand mehr mit der Essensbezuschussung hat.
Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?
Der Essenszuschuss kann mit der yourbenefit® foodCARD auch komplett steuerfrei gewährt werden, wenn das Mittagessen mindestens 12,24 € kostet. Wie genau sich der Essenszuschuss zusammensetzt, zeigt unsere Grafik.

Mitarbeitermotivation stärken und gleichzeitig Lohnkosten sparen
Der Essenszuschuss ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber bis zu 1.381 € pro Jahr steueroptimiert zu bezuschussen. Was dieses im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung bedeutet, sehen Sie in unserem Beispiel.


Finanzbehördlich bestätigt!
Der Essenszuschuss foodCARD erfüllt die steuerrechtlichen Essenszuschuss-Vorgaben gemäß des §8 Absatz 2 Staz 6 EStG und der R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR.
Bereits 30.000+ Mitarbeiter nutzen unsere Benefits!

“Die foodCARD der yourbenefit GmbH bietet unseren Mitarbeitern einen attraktiven Sachbezug, der sich unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren lässt. Wir setzen die Karte bereits seit einigen Monaten ein und sind begeistert - auch unsere Lohnbuchhaltung ist von der einfachen Umsetzung überzeugt. So profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen von einer modernen, effizienten Lösung.”
BOT GmbH
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg
Lohnbuchhaltung Herr N. Hornig

Sie haben noch Fragen?
Unser Benefit-Spezialist Uwe Rihm berät Sie gerne unverbindlich und individuell!
Unsere FAQ
Für Mitarbeitende
Ihr Essenszuschuss von max. 115,05 € pro Monat wird Ihnen vom Arbeitgeber im darauffolgenden Monat über Ihre Gehalts/Lohnabrechnung steueroptimiert ausbezahlt.
Nein, Sie müssen mit unserer digitalen Essenzuschuss foodCARD und unserer VimPay-App keine Rechnungsbelege mehr in einer Beleg-App einscannen oder als Nachweis aufbewahren. Am Monatsende erhält Ihr Arbeitgeber automatisch aus dem Essenzuschuss-Kartenportal die jeweilige Abrechnungsdatei mit den betreffenden steuerrelevanten Lohnparameter (täglicher steuerfreier Zuschuss, pauschalversteuerter Zuschuss, Mitarbeiter-Eigenanteil) zur Verfügung gestellt.
Ihr Essenszuschuss auf Ihrer digitalen foodCARD können Sie einfach mit Ihrer Bezahl-App (VimPay) bei den folgenden MasterCard-Akzeptanzpartnern in ganz Deutschland einlösen:
• Restaurants
• Gaststätten
• Fast-Food
• Cafés
• Bäckereien
• Metzgereien
• Lieferdiensten
Nein, für Mitarbeitende ist die Nutzung der digitalen Essenszuschuss foodCARD und auch die Bezahl-App (VimPay) kostenfrei. Die Kosten für die digitale Essenszuschuss foodCARD und für die Servicegebühren trägt Ihr Arbeitgeber.
Sie erhalten die Essenszuschuss foodCARD entweder als physische oder als digitale Karte. Dazu erhalten Sie die kostenfreie Bezahl-App (VimPay). Beides wird Ihnen von unserem deutschen Katenherausgeber und BaFin-regulierten E-Geld-Institut PayCenter zur Verfügung gestellt. Sie laden sich die Bezahl-App (VimPay) von den jeweiligen betreffenden App-Stores kostenfrei auf Ihr Smartphone herunter. Dann hinterlegen Sie mit wenigen Klicks Ihre Essenszuschuss foodCARD digital/virtuell in die Bezahl-App.
Für den übersteigenden Betrag des täglich festgelegten Essenszuschusses von 7,67 € richten Sie einfach eine kostenfreie private VimPayCARD digital in der Bezahl-App ein. Damit die Zuzahlung des übersteigenden Betrages automatisch erfolgt, stellen Sie einfach auf der privaten VimPayCARD privates Geld bereit.
Bezahlen Sie nun den Rechnungsbetrag z.B. von 10,90 € mit der foodCARD in der Bezahl-App im Restaurant, holt sich die foodCARD automatisch den vollen Betrag von 10,90 € von Ihrer in der Bezahl-App hinterlegten digitalen privaten VimPayCARD. Damit bezahlen Sie ganz einfach den kompletten Rechnungsbetrag steuerkonform mit der VimPay-Bezahl-App.
Ihr Arbeitgeber erhält mtl. aus dem foodCARD-Portal die jeweiligen steuerrelevante Parameter.
Die steuerrechtlichen Vorgaben für die Gewährung des Essenszuschuss sind auf Mahlzeiten zum zeitnahen Verbrauch in den Arbeitspausen festgelegt. Es dürfen also nur Food-Artikel (Lebensmitteln, warme/kalte Speisen und alkoholfreie Getränke) mit der Essenzuschuss foodCARD eingekauft/bezahlt werden. Andere Artikel wie Tabak oder Alkohol sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Deshalb ist die Essenszuschuss foodCARD steuerrechtlich nur bei allen Restaurants, Fast-Food, Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdiensten die MasterCard als Akzeptanzpartner akzeptieren deutschlandweit zur Bezahlung freigeschaltet.
Die Lohnsteuerrichtlinien zum Essenszuschuss werden gemäß § 8 Absatz 2 Satz 6 EStG und R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR steuerrechtlich vorgegeben.
Die Essenszuschuss foodCARD erfüllt diese steuerrechtlichen Vorgaben. Dieses wurde auch durch finanzbehördliche Anrufungsauskunft nach § 42e EStG bestätigt.
Bei technischen Problemen oder Verlust der Essenszuschuss foodCARD oder bei der Bezahl-App (VimPay) wenden Sie sich direkt an den Kartenherausgeber und Systememittenten der Firma PayCenter GmbH unter der Hotline: 08161-4060-420 oder Fax: 08161-4060-333 oder auch per Email: sachbezugskarte@paycenter.de
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitenden durch den steuerfreien Essenszuschuss, auch bekannt als Verpflegungszuschuss, finanzielle Unterstützung beim Mittagsessen an Arbeitstagen bieten. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, diesen Zuschuss sowohl in der internen Kantine als auch außerhalb des Unternehmens in nicht betrieblichen Einrichtungen zu nutzen.
Um den Zuschuss zu ermöglichen, können Arbeitgeber entweder nicht mehr zeitgemäße Papier-Essensmarken ausgeben, oder umständliche und teils fehlerhafte teure Essens-Belegscann-Apps anbieten.
Unsere moderne und finanzbehördlich bestätige Essenszuschuss Lösung die digitale foodCARD mit der Bezahl-App (VimPay) erleichtert den Einsatz des Essenszuschuss im Unternehmen erheblich, da die Mitarbeitenden keine Belege mehr zusätzlich über eine App einscannen müssen und Sie als Arbeitgeber keine Belegnachweispflicht und dadurch einen minimalen Aufwand haben.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Zuschuss zum Mittagsessen steuerbegünstig über den Sachbezugswert für Verpflegung abzurechnen. Sachbezugswerte sind geldwerte Vorteile, die den Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und nicht in Form von Geldleistung erfolgen.
Für Verpflegung beträgt der Sachbezugswert im Jahr 2026 4,57 € pro arbeitstägliches Mittagsessen oder Abendessen. Zur Vereinfachung der monatlichen Arbeitstage gewährt der Gesetzgeber eine pauschale Essenszuschuss-Anrechnung von monatlich 15 Arbeitstagen. Arbeitgeber können den Sachbezugswert für Verpflegung steuerfrei um max. 3,10 € aufstocken. Somit setzt sich der Essenszuschuss für Mitarbeitenden aus zwei Teilen zusammen:
● Sachbezugswert: 4,57 € (mit 25% Pauschalversteuerung, eventuell auch steuerfrei)
● Maximale steuerfreie Aufstockung: 3,10 €
Somit darf pro Mitarbeitenden pro Arbeitstag 7,67 € (15x 7,67 € = 115,05 € pro Monat) steueroptimiert gewährt werden.
Der Zuschuss fürs Mittagsessen ist unter Einhaltung der Grenzen und steuerrechtlichen Regeln für Mitarbeitenden steuerfrei. Der Essenszuschuss bleibt 2026 auch für Arbeitgeber steuerfrei, wenn die Mitarbeitenden einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts (Sachbezug Mittagsessen 4,57 €) oder mehr auf die Kosten der Mahlzeit leisten. Zahlt der Arbeitgeber den maximalen Zuschuss von 7,67 € aus, bleibt der Essenszuschuss für Mahlzeiten somit ab 12,24 € steuerfrei. Die Grenze von 12,24 € für den steuerfreien Essenszuschuss berechnet sich wie folgt: 7,67 € + 4,57 €.
Generell kann der Essenszuschuss für jeden Mitarbeitenden eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudenten, Auszubildenden und Mini-Jobber.
Wenn der Arbeitgeber in der Kantine bereits Mittagsessen bezuschusst, darf der Essenszuschuss nicht zusätzlich zum Kantinenzuschuss gewährt werden. Mitarbeitende, die keinen Zugang zur Kantine haben, weil sie sich z.B. an einem anderen Standort ohne Kantine befinden, können dafür den Essenszuschuss über die foodCARD nutzen.
Da Benefits wie z.B. der klassische Sachbezug (mtl. 50,- Euro), Dienstrad-Leasing, Radelbonus, oder der Erholungszuschuss unter anderen steuerlichen Regelungen fallen, können diese problemlos auch parallel zum steuerfreien Essenszuschuss angeboten und gewährt werden. Dies hat keine nachteilige Auswirkung auf die Steuervorteile des Essenszuschusses.
Die Essenszuschuss foodCARD wurde von yourbenefit® entwickelt, um das Thema Mitarbeiter- Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Als Arbeitgeber erhalten Sie jeden Monat automatisch aus dem Karten-Portal die Essenszuschuss-Lohndatei mit sämtlichen steuerrelevanten Essenszuschuss-Parametern (steuerfreier Anteil, pauschal versteuerter Anteil, Eigenanteil der Mitarbeitenden).
Ihre Lohnbuchhaltung bzw. das externe Steuerbüro übernimmt diese detaillierte Essenszuschuss-Lohndatei und importiert Sie mit einem Klick automatisch ins gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnbuchhaltung an.
Das heißt, der betreffende Mitarbeitende erhält seinen gewährten und steueroptimierten mtl. Essenszuschuss im nachfolgenden Monat über seine Lohn/Gehaltsabrechnung ausbezahlt.
Für Sie als Arbeitgeber fallen keine Setup-Kosten wie bei Mitbewerbern an. yourbenefit® hat eine klare und transparente Preisgestaltung.
Für ein individuelles und auf ihr Unternehmen angepasstes Angebot nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf!
Als einer der marktführenden Benefit-Spezialisten gewähren wir unseren Benefit-Kunden eine Best-Preis-Garantie, mit minimalem Verwaltungsaufwand und ohne Belegnachweispflicht. Sowie auch ohne zusätzlichen teueren Essenszuschuss Belegscan-Apps.
Die Essenszuschuss foodCARD ist eine einfache Möglichkeit. Um Ihren Mitarbeitenden mehr Wertschätzung entgegenzubringen, sie an Ihr Unternehmen zu binden und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Indem Ihre Mitarbeitenden diesen Benefit im Arbeitsalltag nahezu täglich nutzen können, wird das Gefühl der Anerkennung und Wertschätzung verstärkt.
Selbst Mitarbeitende im Homeoffice kommen dabei nicht zu kurz. Durch die einfache und problemlose Nutzung in allen Restaurants, Fast-Food, Gaststätten, Cafés, Bäckereien, Metzgereien und Lieferdiensten über das deutschlandweite MasterCard-Akzeptanznetzwerk wird auch den Mitarbeitenden im Homeoffice die nötige Aufmerksamkeit zuteil.













































































































