Sachbezug RegioCARD öffentlicher Dienst
Mehr Netto vom Brutto mit §18a TVöD-VKA.
Nutzen Sie Ihr bestehendes Leistungsentgelt-Budget für einen steuerfreien Mitarbeiter-Benefit — ganz ohne neue Haushaltsmittel.
Keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich!
Schluss mit der Zettelwirtschaft!


Leistungsentgelt neu gedacht: Bürokratiefrei belohnen mit der RegioCARD
Der § 18a TVöD-VKA bietet kommunalen Arbeitgebern die flexible Möglichkeit, das Budget des Leistungsentgeltsystems (§ 18 TVöD) ganz oder teilweise bürokratiefrei für ein alternatives Entgeltanreizsystem zu nutzen. Mit unserer Sachbezugs RegioCARD zahlen Sie diesen Betrag als steuer- und abgabenfreie Sachleistung von bis zu 50 € monatlich direkt an Ihre Beschäftigten aus – ganz ohne den Aufwand individueller Leistungsbewertungen.
Steuerfreier Vorteil ohne Mehrkosten für den Haushalt







Bezahlen statt scannen
Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern müssen Ihre Mitarbeitenden bei uns keine Belege scannen oder mühsam per App hochladen. Einfach mit der Karte oder der App bezahlen - fertig!
Alles in einer Hand
Es ist keine zusätzliche Drittanbieter-App für den Essenzuschuss erforderlich. Die Bezahlung und Verwaltung laufen nahtlos über unser System.
MasterCard® Netzwerk
Ihre Mitarbeitenden sind nicht an Partner Restaurants gebunden. Die foodCARD funktioniert deutschlandweit bei allen MasterCard® Akzeptanzstellen zur Bezahlung von Essen und Speisen.
Vom Finanzamt bestätigt
Unsere Lösung ist offiziell vom Finanzamt bestätigt: die Pflicht zum Einzelbelegnachweis durch den Arbeitgeber entfällt komplett. Das ist echte Rechtssicherheit!
DATEV-ready
Am Monatsende liefert die foodCARD eine digitale Datei für Ihr Lohnprogramm, die komplett DATEV-kompatibel ist. Ein Klick und Ihre Abrechnung steht.
Verwaltungsarm
Wir haben den Prozess so optimiert, das die Personalabteilung und die Lohnbuchhaltung so gut wie keinen Aufwand mehr mit der Essensbezuschussung hat.
Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?
Der Essenszuschuss kann mit der yourbenefit® foodCARD auch komplett steuerfrei gewährt werden, wenn das Mittagessen mindestens 12,24 € kostet. Wie genau sich der Essenszuschuss zusammensetzt, zeigt unsere Grafik.

Mitarbeitermotivation stärken und gleichzeitig Lohnkosten sparen
Der Essenszuschuss ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber bis zu 1.381 € pro Jahr steueroptimiert zu bezuschussen. Was dieses im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung bedeutet, sehen Sie in unserem Beispiel.


Finanzbehördlich bestätigt!
Der Essenszuschuss foodCARD erfüllt die steuerrechtlichen Essenszuschuss-Vorgaben gemäß des §8 Absatz 2 Staz 6 EStG und der R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 LStR.
Bereits 30.000+ Mitarbeiter nutzen unsere Benefits!

“Die foodCARD der yourbenefit GmbH bietet unseren Mitarbeitern einen attraktiven Sachbezug, der sich unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren lässt. Wir setzen die Karte bereits seit einigen Monaten ein und sind begeistert - auch unsere Lohnbuchhaltung ist von der einfachen Umsetzung überzeugt. So profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen von einer modernen, effizienten Lösung.”
BOT GmbH
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg
Lohnbuchhaltung Herr N. Hornig

Sie haben noch Fragen?
Unser Benefit-Spezialist Uwe Rihm berät Sie gerne unverbindlich und individuell!
Unsere FAQ
Die Mitarbeiter Sachbezugs RegioCARD ist eine steuerbegünstigte Sachbezugscard auf Grundlage der Regelungen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, mit der Einlösemöglichkeit in einem regional begrenztem Netzwerk. Zusätzlich erfüllt Sie die seit dem 01.01.2020 und seit dem BMF-Erlass vom 15.03.2022 weiter verschärften Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 a ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), die ab dem 01.01.2022 gelten. Sie ist ein wiederaufladbarer Sachbezugsgutschein und wird über Ihren Arbeitgeber für Sie zur Verfügung gestellt, aufgeladen und kann im begrenzten, regionalen 2stelligen PLZ-Gebiet (+ dazu angrenzende 2-stellige PLZ-Gebiete) bei allen MasterCard-Akzeptanzpartnern (stationärer Einzelhandel, Gastronomie, Lebensmittelhandel, Supermarkt, Discounter, Frisör, Kosmetik-Wellness, Kino, Theater, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Tankstellen usw.) eingelöst werden. Sie ist zweckgebunden, eine alternative Nutzung in Geld ist ausgeschlossen.
Einfach Ihren Wunscheinkauf im begrenzten und festgelegten MasterCard-Akzeptanzpartnernetzwerk beim Händler mit der Sachbezugs RegioCARD die Zahlung tätigen. Den Sachbezugs-Einkauf mit dem 4stelligen (nur bei über 50,- € Einkauf) Karten-PIN bestätigen. Da die Karte mit dem neuesten NFC-Kartenchip ausgestattet ist, können Sie darüber auch Ihren Einkauf kontaktlos mit der Karte oder über Ihre Karten-VimPay-App kontaktlos bezahlen. Der Einkauf wird Ihnen zeitgenau in der kostenfreien Sachbezugs RegioCARD-App VimPay angezeigt, über die Sie Ihre Karte online und mobil verwalten können.
Nein, das können Sie leider nicht. Sie können die Sachbezugs RegioCARD nur in Ihrer festgelegten und begrenzten Region (2stelliges PLZ-Gebiet + angrenzende 2stellige PLZ-Gebiete) im dortigen Mastercard-Akzeptanzpartnernetzwerk vor Ort einlösen.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können das Guthaben Ihrer Sachbezugs RegioCARD auch in Teilbeträge bei den festgelegten und regional begrenzten MasterCard-Akzeptanzpartnern einlösen.
Ja, Sie können Ihre mtl. Sachbezugs-Aufladungen sammeln und für eine spätere, größere Anschaffung beim festgelegten und regional begrenzten MasterCard-Akzeptanzpartner verwenden und einlösen. Steuerrechtlich gilt in diesem Fall der Sachbezugs-Zufluss. Dieser hat bereits mit der mtl. Aufladung durch Ihren Arbeitgeber auf die Sachbezugs RegioCARD stattgefunden.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Kartenherausgeber und Systememittent der Sachbezugs RegioCARD, Firma PayCenter GmbH in 70184 Stuttgart unter der:
Hotline-Tel.: 08161-4060-420
Fax: 08161-4060-333
Email: Sachbezugskarte@PayCenter.de
Ihr Arbeitgeber bestellt über den Benefit-Dienstleister yourbenefit GmbH Ihre Sachbezugs RegioCARD. Die Karte wird mit dem Vor-und Nachname des Mitarbeiters auf der Kartenvorderseite personalisiert und wenn es der Arbeitgeber wünscht auch mit Firmenlogo auf der Karten-Vorderseite gebrandet. Die Produktions- und Lieferzeit beträgt nach Layoutfreigabe durch den Arbeitgeber in der Regel 7-10 Tage. Danach kommt die Sachbezugs RegioCARD per Post zu Ihnen nach Hause, ein paar Tage später auch der PIN.
Die Sachbezugs RegioCARD hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Bitte informieren Sie zeitnah Ihre Personalabteilung über den Verlust Ihrer Sachbezugs RegioCARD. Über die Hotline-Telefonnummer des Kartenherausgebers und Systememittent der PayCenter GmbH, unter Tel: 08161-4060-420 kann die Sachbezugs RegioCARD gesperrt werden. PayCenter GmbH erstellt Ihnen kostenfrei nach der Kartensperrung eine Ersatzkarte und sendet Ihnen diese zu. Das vorhandene Guthaben wird auf die neue Karte übertragen.
Ja, denn das jeweilige Akzeptanzstellennetzwerk richtet sich nach den Sachbezugsrichtlinien und den verschärften zusätzlichen ZAG-Kriterien. Es muss ein regional begrenztes Einlösenetzwerk sein, wobei sämtliche regionale Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleistungsbetriebe usw. über einen direkten MasterCard Karten-Einlösevertrag über den MasterCard-Lizenzvertrag des Kartenherausgebers PayCenter GmbH verfügen.
Die Sachbezugs RegioCARD erfüllt die neuen Sachbezugsrichtlinien (BMF-Erlass vom 15.03.2022) und die zusätzlichen ZAG-Kriterien nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 a) und wird somit als Sachbezug / Sachlohn eingestuft. Finanzbehördliche Bestätigungen nach § 42e EStG (Anrufungsauskunft) liegen vor. Zusätzlich bietet die Sachbezugs RegioCARD folgende einzigartige Vorteile:
● Größtes regional begrenztes Akzeptanzpartnernetzwerk als steuerkonforme Sachbezugskarte (MasterCard)
● Größte Einlöse-Flexibilität bei sämtlichen, regional begrenzten MasterCard-Akzeptanzpartnernetzwerken
● Keine Waren- oder Produktgruppenbegrenzung
● Karte hat 5 Jahre Gültigkeit
● Kostenfreie „VimPay-App“ (mobile Verwaltung, kontaktloses Bezahlen NFC) der Sachbezugs RegioCARD, mit Anbindung in der App zu Google-Pay und Apple-Pay.
● Kartenherausgeber und Systememittent ist ein deutsches und BaFin-reguliertes E-Geld-Institut
● Kartenguthaben lagern auf deutschen Banktreuhandkonten
● Kartenguthaben sind im deutschen Banken-Einlagesicherungsfonds geschützt und abgesichert
● Kostenfreie Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl
Ja, die neue Fassung des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nimmt Gutscheine explizit von der Bewertung als „Einnahmen in Geld“ aus und lässt sie damit ausdrücklich für den Sachbezug zu. Bei der Sachbezugs RegioCARD handelt es sich um einen sogenannten Regio-Gutschein (Closed-Loop), mit dem ausdrücklich nur Waren oder Dienstleistungen in einem begrenzten regionalen Akzeptanzpartner-Netzwerk (ZAG § 2 Abs. 1 Nummer 10 a) bezogen werden können. Weitere Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Bezahlungen, Überweisungen via PayPal, Bargeldabhebungen, Erwerb von Devisen) sind ausgeschlossen.
Nein, eine Auszahlung oder andere Verwendung (z.B. Bezahlfunktionen, Bargeldabhebungen o.ä.) sind mit der Sachbezugs RegioCARD grundsätzlich nicht möglich. Das aufgeladene Sachbezugs-Guthaben kann nur für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen bei den jeweils für die begrenzte Region angeschlossenen stationären MasterCard-Akzeptanzstellen verwendet werden.
Die in den FAQ aufgeführten Darstellungen stellen keine steuerrechtliche und rechtsanwaltliche Beratung dar.












































































































